Corona-Virus: - 30 Genesene, - 127 bestätigte Fälle, - 7 Verstorbene
Meldung aus Neu-EichenbergIm Werra-Meißner-Kreis ist eine weitere Person im Zusammenhang mit einer Corona-Virusinfektion verstorben.
Es handelt sich um eine 83-jährige Frau. „Wir sprechen den Angehörigen unser Mitgefühl aus“, so Landrat Stefan Reuß und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Rainer Wallmann.
Am heutigen Montag hat sich die bestätigte Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Werra-Meißner-Kreis von 126 auf 127 erhöht. Von den 127 Fällen entfallen 42 auf ein Seniorenheim in dem Personal und Bewohner betroffen sind. Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 5 bis 98 Jahren. Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 17 positiv getestete Patienten behandelt. Davon befinden sich 15 Personen auf der normalen Isolierstation, auf der Intensivstation befinden sich 2 Patienten mit Beatmung. Die anderen Betroffenen haben moderate Krankheitsverläufe und können deshalb in heimischer Isolation die Krankheit unter amtsärztlicher Aufsicht auskurieren.
Die Kontaktpersonen wurden bzw. werden ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Es befinden sich zurzeit über 235 Personen in Quarantäne. 30 der bisher 127 bestätigten Infizierten sind inzwischen genesen. Todesfälle sind insgesamt 7 zu beklagen.
Quarantäne für alle Reiserückkehrer
Reiserückkehrer aus allen Ländern sind verpflichtet sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Eine zusätzliche Verfügung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich!
Das Land Hessen hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Danach gilt, dass Reiserückkehrer zwingend nach der Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten haben. Grundlage ist die entsprechende Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 8. April 2020. Aufgrund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) hat die Landesregierung dies verordnet.
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 EUR und sogar einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.