Wohnungsgeberberechtigungsschein (für Anmeldung bei der Meldebehörde)
Allgemeine Informationen
Zur Anmeldung bei der Gemeinde Neu-Eichenberg benötigen Sie ggf. eine Bescheinigung von Ihrem Wohnungsgeber, als Nachweis.
Die Wohnungsgeberbescheinigung gemäß §19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) finden Sie unten.
Ansprechpartner
MitarbeiterInnen der VerwaltungLange Str. 27
37249 Neu-Eichenberg
Formulare
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