Pressemitteilung Werra-Meißner-Kreis
Meldung aus Neu-EichenbergKostenzuschüsse für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushaltes stellt das Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung, die in zwei Kontingenten für das erste und zweite Halbjahr bereitgestellt werden.
Die Fördergelder sollen dazu beitragen, Wohnungen und Grundstücke so herzurichten, dass Menschen mit Behinderungen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
Die Verbesserung der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung, der behindertengerechte Umbau von Toilettenräumen und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Errichtung von Rampen oder der Einbau von geeigneten Aufzügen (z.B. Treppenschrägaufzug) können im Rahmen dieses Programms gefördert werden.
Nicht förderfähig sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden sowie Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften. Es werden auch keine Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses schon begonnen wurde.
Für die förderungsfähigen Maßnahmen kann ein Kostenzuschuss bis zu 50 v.H. gewährt werden, maximal jedoch folgende maßnahmenspezifischen Höchstbeträge:
Bad (Um-/Einbau): 5.000,00 €
Küche (Um-/Einbau): 5.000,00 €
Lift-/Aufzugseinbau: 6.000,00 €
Alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen: 2.500,00 €
Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000,- € je Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1.000,- € sowie Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Nähere Informationen und das Anmeldeformular erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger beim Fachbereich Bauen, Umwelt und Gebäudemanagement, Frau Bason-John, Telefon 05651/302-2712, E-Mail: petra.bason-john@werra-meissner-kreis.de.