Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung
Meldung aus Neu-EichenbergSteuererklärung leicht gemacht:
Deutsche Rentenversicherung Hessen unterstützt Rentner
bei der Steuererklärung
FRANKFURT AM MAIN. Zum 31. Mai eines Jahres sind viele Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen.
In diesem Jahr sind die Einkünfte des Jahres 2014 bis zum 1. Juni 2015 zu erklären, da der 31. Mai auf einen Sonntag fällt.
Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen die Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) und „Anlage Vorsorgeaufwand“ beifügen.
Hier hilft die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit einem besonderen Service. Sie stellt auf Anfrage eine Bescheinigung aus, die den Betrag der gezahlten Rente nennt und erklärt, in welche Zeilen der Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.
Die Bescheinigung für das Finanzamt kann am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter 0800 1000 48012 angefordert werden. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch zugesandt.
Weiterführende Informationen bietet die von der Deutschen Rentenversicherung herausgegebene kostenlose Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie ist im Internet unter www.deutscherentenversicherung-hessen.de abrufbar.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt zwei Millionen Versicherte und zahlt über 737.000 Renten aus. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 13. Mai 2015
Nr. 23/2015