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Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen

Meldung aus Neu-Eichenberg

 

Abschlagsfreie Rente mit 63 – erst zwei Monate später

 

FRANKFURT AM MAIN. Versicherte können in diesem Jahr eine abschlagsfreie Rente erst mit 63 und zwei Monaten in Anspruch nehmen. Der Grund: Ab 2016 steigt das Eintrittsalter bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit jedem Geburtsjahrgang von 1953 bis 1964 stufenweise um zwei Monate.

 

Das bedeutet: Wer 1953 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren und zwei Monaten ohne Abzüge in Rente gehen, Versicherte des Jahrgangs 1954 können mit 63 Jahren und vier Monaten eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen, und so weiter. Wer also 1964 oder später geboren wurde, kann frühestens mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente beanspruchen.

 

Die Wartezeit für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beträgt 45 Beitragsjahre. Dazu zählen neben Beschäftigung unter anderem auch Kindererziehungszeiten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch der Bezug von Arbeitslosengeld I oder Krankengeld.

 

Weitere Informationen über die abschlagsfreie Rente mit 63 erhalten Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de oder am kostenfreien Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter 0800 1000 480 12.

 

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund zwei Millionen Versicherte und zahlt über 740.600 Renten aus. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.