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Information des Gesundheitsamtes bezüglich der Vogelgrippe

Meldung aus Neu-Eichenberg

Allgemein ist die Bevölkerung dazu aufgerufen, kranke und tote Wildvögel nicht anzufassen, aber den Ordnungs- oder Veterinärämtern zu melden.

 

Der Fund eines toten Einzeltieres begründet in der Regel keinen Seuchenverdacht. Da sich jedoch gezeigt hat, dass Wasservögel und insbesondere Reiherenten eine besondere Anfälligkeit für eine Infektion mit dem aktuell ursächlichen H5N8-Virus haben, sind verendete Wasservögel in jedem Fall zu untersuchen. Der Fachdienst Veterinärwesen organisiert die Abholung der Kadaver und die Verbringung zum Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) in Gießen. Falls eine Bergung untersuchungspflichtiger Vögel durch Hilfskräfte der Gemeinden und Städte, Einsatzkräfte der Feuerwehren oder Polizeibeamte erfolgen soll, haben diese die Proben nach fernmündlicher Anmeldung (05651-95920) unter Angabe des genauen Fundortes bei dem Fachdienst Veterinärwesen in Eschwege abzugeben. Personen sollten beim Einsammeln von toten Vögeln Mundschutz und Einweghandschuhe tragen sowie anschließend Händedesinfektionsmittel benutzen.

Für andere einzeln aufgefundene verendete Vögel besteht jedoch keine fachliche Notwendigkeit zur Untersuchung. Eine Information des Fachdienstes Veterinärwesen ist dann auch nicht erforderlich.

 

 

Für Rückfragen ist eine Erreichbarkeit der Amtstierärzte des Fachdienstes Veterinärwesen  auch außerhalb der Dienstzeiten gewährleistet: 0172-6142389.

 

Der Erreger ist eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel. Der wirtschaftliche Schaden bei einem Befall ist enorm.

Infektionen von Menschen mit H5N8-Viren wurden laut Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bislang weltweit nicht nachgewiesen. Bei Beachtung normaler Hygieneregeln besteht keine Ansteckungsgefahr.

 

In immer mehr Teilen Deutschlands gilt in Risikogebieten eine Stallpflicht für Geflügel, damit sich die Tiere nicht über Wildvögel infizieren können. Das sind insbesondere Feuchtgebiete die Rastgebiete von Zug- und Wildvögeln sind. Das Land Hessen hat heute vorsorglich beschlossen, mit sofortiger Wirkung eine Aufstallung von Freilandgeflügel in Risikogebieten anzuordnen. Der Werra-Meissner-Kreis ist davon nicht betroffen.