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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises

Meldung aus Neu-Eichenberg

Pressemitteilung

 

Eschwege, den 25. November 2016

 

Zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Einschleppung der Vogelgrippe

 

Die Vogelgrippe in Deutschland breitet sich weiter aus. Aufgrund der aktuellen Fälle bei Wildvögeln in Europa und mehreren Bundesländern Deutschlands ist von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelbestände auszugehen. Nachdem der Erreger zunächst in Wildvögeln nachgewiesen worden war, sind inzwischen auch Nutztierbestände betroffen.

Angesichts der aktuellen Entwicklung hat der Bundeslandwirtschaftsminister eine Eilverordnung erlassen, mit der auch kleine Betriebe verpflichtet werden, Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe zu treffen. Die Verordnung trat am Montag, 21. November 2016, in Kraft und ergänzt für zunächst sechs Monate die bestehende Vogelgrippeverordnung. Dadurch werden die notwendigen Maßnahmen risikobasiert an die Möglichkeiten der kleineren Haltungen angepasst.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Tierhalter eines Geflügelbestandes sicherzustellen hat, dass

  • die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt und unbefugtes Befahren gesichert sind,
  • die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Aufenthaltsortes des Geflügels unverzüglich ablegen,
  • die Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und die Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,
  • eine betriebseigene Einrichtung zum Waschen der Hände sowie zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird
  • die Zu- und Abgänge von Geflügel mit Name und Anschrift des bisherigen bzw. künftigen Tierhalters in einem Bestandsregister dokumentiert werden.

Diese Schutzmaßnahmen sollen die Einschleppung des Geflügelgrippe-Virus in Geflügelhaltungen und die Weiterverbreitung in andere Bestände verhindern.