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Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zum Hessischen Preis "Flucht, Vertreibung, Eingliederung" 2017

Meldung aus Neu-Eichenberg

Aus Anlass des 60. Jahrestages der Verkündung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen am 5. August 1950 stiftet das Land Hessen des Hessischen Preis Flucht, Vertreibung, Eingliederung.

 

Fast ein Drittel aller in Hessen lebenden Bürgerinnen und Bürger hat entweder Flucht oder Vertreibung selbst erlebt, ist durch das Schicksal der nächsten Angehörigen betroffen oder lebt als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler hier. Diese große gesellschaftliche Gruppierung hat das kulturelle, wirtschaftliche und soziale Leben in Hessen bereichert und beteiligt sich an der kulturellen Weiterentwicklung in Europa. Damit dies nicht aus dem Blickfeld gerät, sollen hervorragende kulturelle, literarische oder wissenschaftliche Leistungen in dem genannten thematischen Zusammenhang gewürdigt werden.

 

Diese Würdigung soll im Geiste der bereits kurz nach Kriegsende unterzeichneten "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" die darin erklärte Absage an Rache und Vergeltung hervorheben und den Willen der Heimatvertriebenen betonen, am Aufbau Deutschlands und Europas im Geiste der Versöhnung mitzuwirken.

 

Durch den Preis sollen besonders auch junge Menschen angesprochen und ermuntert werden, sich mit der Geschichte Deutschlands und der Siedlungsgebiete der Deutschen im östlichen Europa zu beschäftigen.

 

Vergaberichtlinien für die Verleihung des Preises

 

  1. Die Hessische Ministerin für Soziales und Integration oder der Hessische Minister für Soziales und Integration verleiht den Preis Flucht, Vertreibung, Eingliederung für literarische und kulturelle Arbeiten im thematischen Zusammenhang mit der Vertreibung, Aussiedlung und Eingliederung von Deutschen als Folge des zweiten Weltkriegs sowie der deutschen Kultur der Vertreibungsgebiete. Der Preis ist mit 7.500,- EUR dotiert. Er wird alle zwei Jahre verliehen. Der Preis wird an Personen oder Institutionen verliehen, die herausragende Verdienste zur Sicherung und Fortentwicklung der literarischen und kulturellen Vielfalt der Herkunftsgebiete der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler oder bei deren Eingliederung in die Bundesrepublik erworben haben.
  2. Vorgeschlagen werden können nur hessische Bürgerinnen und hessische Bürger, hessische Verbände sowie hessische Hochschulen und andere hessische Bildungseinrichtungen. Eigenbewerbungen sind möglich. Die Bewerbung ist in geeigneter Form (z.B. in deutscher Sprache, Bewerbungsmappe) achtfach beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Abt. IV, einzureichen. Es werden nur Preisvorschläge angenommen, die den Gedanken der Versöhnung berücksichtigen sowie den wechselseitigen Beziehungen zwischen Deutschen und ihren Nachbarvölkern in Mittel- und Osteuropa dienlich sind. Mit dem Vorschlag oder der Bewerbung ist die zu würdigende Arbeit einzureichen oder darzulegen. Die Modalitäten für die Bewerbung und eventuelle Themenschwerpunkte durch eine Ausschreibung festgelegt.
  3. Über die Verleihung des Hessischen Preises Flucht, Vertreibung, Eingliederung entscheidet eine Unabhängige Jury, die von der Hessischen Ministerin für Soziales und _Integration oder dem Hessischen Minister für Soziales und Integration berufen wird.
  4. Die Jury trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Entscheidung der Jury soll acht Wochen vor der Preisverleihung vorliegen.
  5. Die Preisverleihung des Hessischen Preises Flucht, Vertreibung, Eingliederung findet durch die Hessische Ministerin für Soziales und Integration oder den Hessischen Minister für Soziales und Integration im Vergabejahr in festlichem Rahmen statt.

Mitglieder der Jury für den Hessischen Preis Flucht, Vertreibung, Eingliederung

 

Vorsitz:

Die Hessische Ministerin für Soziales und Integration oder der Hessische Minister für Soziales und Integration,

Abwesenheitsvertretung:

Die Staatssekretärin oder der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration,

Mitglieder:

Die oder der Landesbeauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler, die zuständige Abteilungsleiterin oder der zuständig Abteilungsleiter im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration

Weitere Mitglieder:

Zwei vom Hessischen Beirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen zu benennenden Personen, zwei vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu benennende Fachleute (Hochschullehrer oder vergleichbare Wissenschaftler) für Literatur und wissenschaftliche Forschung.

 

Die oben genannten vier weiteren Mitglieder werden von der Hessischen Ministerin für Soziales und Integration oder dem Hessischen Minister für Soziales und Integration für sechs Jahre in die Jury berufen.