Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises
Meldung aus Neu-EichenbergPressemitteilung
Eschwege, den 08.03.2017
SuedLink-Vorschlagskorridor verläuft nicht durch den Werra-Meißner-Kreis
Der Netzbetreiber Tennet hat gestern die Ergebnisse der Voruntersuchungen zur anschließenden Bundesfachplanung der SuedLink-Erdkabeltrasse veröffentlicht.
Dafür wurden die von den betroffenen Landkreisen, Kommunen, Verbänden und Privatpersonen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebrachten Stellungnahmen und Hinweise auf Raumwiderstände ausgewertet und auf dieser Basis ein Vorschlagskorridor entwickelt, der in der Summe die geringsten Raumwiderstände aufweist. Darüber hinaus wurde ein Alternativkorridor definiert, der ebenfalls im Rahmen der folgenden Bundesfachplanung weiter betrachtet wird.
Als Vorschlagskorridor für unsere Region wurde von Tennet der durch Thüringen verlaufende Korridor identifiziert, während als nachrangiger Alternativvorschlag ein im nördlichen Werra-Meißner-Kreis durch das Werratal und im weiteren Verlauf weiter westlich verlaufender Korridor definiert wurde.
"SuedLink ist Bestandteil der dringend erforderlichen Energiewende", betont Dr. Rainer Wallmann, Umweltdezernent des Werra-Meißner-Kreises. "Das von der Bundesnetzagentur durchgeführte Auswahlverfahren muss den Trassenverlauf mit der geringsten Beeinträchtigung für die Menschen und den Naturraum herausarbeiten", so Wallmann weiter.
Landrat Stefan Reuß und Dr. Wallmann sind zunächst erleichtert und zufrieden, dass die Vorschlagsvariante nicht durch den Werra-Meissner-Kreis verläuft. "Wir haben die bei uns bestehenden Raumwiderstände in unseren Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht und wurden nun darin bestätigt, dass das Vorhaben in unserem sensiblen Naturraum nicht umsetzbar ist", betont Landrat Reuß.
Reuß und Dr. Wallmann weisen jedoch darauf hin, dass dies nur eine Vorentscheidung ist, die unter Umständen im Laufe des weiteren Verfahrens noch abgeändert werden kann.
Am Ende der Bundesfachplanung, voraussichtlich Ende 2018, steht dann endgültig fest, in welchem Korridor im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren der endgültige Trassenverlauf geplant wird.
Noch bevor die Korridorvorschläge in Form eines Antrags nach § 6 NABEG zur Eröffnung der Bundesfachplanung formal bei der Genehmigungsbehörde durch die Firma TenneT Mitte März eingereicht werden, werden die Informationen über die genauen des Antrags und die nächsten Verfahrensschritte auf den Projektwebseiten www.suedlink.tennet.eu sowie www.transnetbw.de/suedlink veröffentlicht.