Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises
Meldung aus Neu-EichenbergPressemitteilung
Eschwege, den 27. März 2017
Hessische Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter zur Arbeitstagung im Werra-Meißner-Kreis
Die im Hessischen Landkreistag organisierten Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter trafen sich zu einer 2-tägigen auf dem Ahrenberg bei Bad Sooden-Allendorf. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen neben der Vorstellung des gastgebenden Werra-Meißner-Kreises und seiner Arbeitsschwerpunkte in der Sozial- und Jugendpolitik durch Landrat Stefan Reuß die aktuellen Herausforderungen sowie die Gesetzesvorhaben der Bundes- und Landesebene.
So wurde u. a. die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge besprochen. Die hessischen Jugendämter sind aktuell für ca. 6.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig, davon betreut das Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises 115. In der zweiten Jahreshälfte 2015 wurden aufgrund der ansteigenden Fallzahlen eine Vielzahl von neuen Wohngruppen und Einrichtungen in allen Landkreisen gegründet und es standen die Themen „Versorgung“ und „Schaffung einer adequaten Infrastruktur“ im Vordergrund. Heute geht darum, die Arbeit qualitativ weiter zu entwickeln und eine Integrationsarbeit mit dem Ziel der beruflichen Integration zu leisten.
Sorge bereitet den Jugendämtern die derzeit fehlende Planungsgrundlage in Bezug auf die vorzuhaltenden Kapazitäten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (umA) sieht vor, dass ab dem 01. Mai 2017 die bundesweite Verteilung der umA und somit die Aufnahmequoten der einzelnen Länder neu zu regeln sind. Bislang erfolgt eine Anrechnung des tagesaktuellen Bestandes in den Ländern auf die Aufnahmequote nach dem Königsteiner Schlüssel. Hessen ist derzeit wegen der Übererfüllung seiner Quote aktuell kein Zuweisungsbundesland. Wie es ab 1. Mai 2017 weitergeht und auf welche Fallzahlen sich Hessen einstellen muss, ist derzeit noch unklar.
Das Land Hessen erstattet den Jugendämtern die Kosten für die Betreuung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Bemängelt wurde, dass die Kostenerstattung nur schleppend voran geht und die Außenstände der Hessischen Landkreise über 100 Millionen € betragen.
Auf der Tagesordnung standen auch die gesetzlichen Änderungen zum Unterhaltsvorschuss. Diese staatliche Leistung wird dann gewährt, wenn ein Elternteil keinen oder nur wenig Unterhalt zahlt. Bisher werden bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes maximal sechs Jahre gezahlt. Die Neuregelung, die am 1.7.2017 in Kraft tritt, sieht vor, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gewährt wird. Die hessischen Jugendämter bereiten sich aktuell mit der Schaffung von zusätzlichen Stellen für Sachbearbeiter auf die bevorstehende Verdoppelung der Fallzahlen vor. Im Werra-Meißner-Kreis wird derzeit für 519 Kinder Unterhaltsvorschluss gezahlt.