Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen
Meldung aus Neu-EichenbergPRESSEMITTEILUNG
Prüfen und aufbewahren!
Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2016
FRANKFURT AM MAIN.
Diesen Brief sollten sich Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer genauer ansehen: Bis zum 30. April erhalten sie von ihrem
Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Jahr 2016.
Die Jahresmeldung ist der Nachweis über den Bruttoverdienst im Vorjahr
und enthält wichtige Daten, aus denen die spätere Rente berechnet wird.
Fehler in der Jahresmeldung können sich unmittelbar auf die Rentenhöhe
auswirken. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen empfiehlt deshalb,
alle Angaben in der Jahresmeldung sorgfältig zu überprüfen. Wichtig ist
vor allem die korrekte Angabe des Bruttoverdienstes, da die spätere Rente
nach dem gemeldeten Arbeitsentgelt berechnet wird. Auch Name, Geburtsdatum,
Anschrift, Versicherungsnummer und Beschäftigungsdauer
sollte der Arbeitnehmer kontrollieren. Unstimmigkeiten müssen unverzüglich
dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit die Angaben berichtigt werden
können.
Mit der Jahresmeldung erhält der Arbeitnehmer die Bestätigung, dass alle
für die Rentenberechnung wichtigen Daten über die Einzugsstelle an die
Deutsche Rentenversicherung gemeldet wurden. Die Jahresmeldung sollte
deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.
Weitere Auskünfte zur Jahresmeldung erteilt die Deutsche Rentenversicherung
Hessen am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 12
oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am
Main betreut insgesamt rund zwei Millionen Versicherte und zahlt über
740.600 Renten aus. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um
die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 13.04.2017
Nr. 19/2017