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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises

Meldung aus Neu-Eichenberg

Pressemitteilung

Eschwege, den 30. Mai 2017

 

 

Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau beim Landkreis beantragen

 

Das Land Hessen stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Jahr 2017 wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.

 

Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem direkten Angehörigen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent oder einer Einstufung in einen Pflegegrad selbst genutzt werden. Es können Kostenzuschüsse bis zu 50 Prozent der Maßnahmekosten gewährt werden. Jedoch gibt es eine Zuschussobergrenze.

Diese ist von der Baumaßnahme abhängig und liegt bei

  • Bad: Um-/Einbau                  max. 5.000 Euro
  • Küche: Um-/Einbau              max. 5.000 Euro
  • Lift-/Aufzugseinbau              max. 6.000 Euro
  • Alle anderen förderungsfähigen                        Einzelmaßnahmen                max. 2.500 Euro

 

Maßnahmen unter 1.000 Euro oder deren Finanzierung nicht gesichert ist sowie Eigen­leistungen werden nicht gefördert. Vor Bewilligung der Fördermittel durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank darf mit dem Bau nicht begonnen werden.

 

Da es sich hier um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln handelt, erfolgt die Vergabe der Fördermittel nach einer Priorisierung des Behinderungsgrades und der sozialen Dringlichkeit. Es können keine Maßnahmen gefördert werden, die nicht konkret benötigt werden. Ausgenommen von der Förderung sind Miet­wohnungen, die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.

 

Für weitere Informationen können sich interessierte Bürger an die Wohnungsbauförderungs­stelle des Werra-Meißner-Kreises, Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone, Telefon 05651 302-4712, E-Mail: petra.bason-john@werra-meissner-kreis.de, wenden.