Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises
Meldung aus Neu-EichenbergPressemitteilung
Eschwege, den 30. Mai 2017
Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau beim Landkreis beantragen
Das Land Hessen stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Jahr 2017 wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.
Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem direkten Angehörigen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent oder einer Einstufung in einen Pflegegrad selbst genutzt werden. Es können Kostenzuschüsse bis zu 50 Prozent der Maßnahmekosten gewährt werden. Jedoch gibt es eine Zuschussobergrenze.
Diese ist von der Baumaßnahme abhängig und liegt bei
- Bad: Um-/Einbau max. 5.000 Euro
- Küche: Um-/Einbau max. 5.000 Euro
- Lift-/Aufzugseinbau max. 6.000 Euro
- Alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen max. 2.500 Euro
Maßnahmen unter 1.000 Euro oder deren Finanzierung nicht gesichert ist sowie Eigenleistungen werden nicht gefördert. Vor Bewilligung der Fördermittel durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank darf mit dem Bau nicht begonnen werden.
Da es sich hier um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln handelt, erfolgt die Vergabe der Fördermittel nach einer Priorisierung des Behinderungsgrades und der sozialen Dringlichkeit. Es können keine Maßnahmen gefördert werden, die nicht konkret benötigt werden. Ausgenommen von der Förderung sind Mietwohnungen, die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.
Für weitere Informationen können sich interessierte Bürger an die Wohnungsbauförderungsstelle des Werra-Meißner-Kreises, Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone, Telefon 05651 302-4712, E-Mail: petra.bason-john@werra-meissner-kreis.de, wenden.