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Prüfen und aufbewahren! Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2017 - Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen

Meldung aus Neu-Eichenberg

Den Brief der Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2017 sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauer ansehen.

Bis zum 30. April 2017 erhalten sie von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Sozialversicherung.

 

Fehler auf die Jahresmeldung können sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken.

 

Weitere Informationen hierzu lesen Sie in der Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen vom 10.04.2018.