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Stilllegungsflächen können ab dem 16.07.2018 zu Futterzwecken genutzt werden

Meldung aus Neu-Eichenberg

Der Fachdienst Landwirtschaft der Kreisverwaltung weist daraufhin, dass brachliegende Ackerflächen, die als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) ausgewiesen wurden, ab dem 16.07.2018 zu Futterzwecken genutzt werden dürfen.

 

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 05.07.2018