Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

SuedLink: Einwendungen ab sofort möglich

Meldung aus Neu-Eichenberg

Die Bundesnetzagentur hat mit der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen am 8. April das Beteiligungsverfahren zum Erdkabelprojekt SuedLink eröffnet.

Bis zum 7. Juni 2019 sind Einwendungen von Privatpersonen und von anerkannten Umweltverbänden möglich.

Außerdem werden der Werra-Meißner-Kreis, die Kommunen und das Regierungspräsidium in Kassel in ihrer Funktion als „Träger öffentlicher Belange“ über Stellungnahmen beteiligt.

 

„Jetzt geht es darum, alle Gegenargumente bei der Bundesnetzagentur vorzubringen“, betont Erster Kreisbeigeordneter Dr. Rainer Wallmann und ruft dazu auf, möglichst zahlreiche Einwendungen mit konkreten Nennungen so genannter Raumwiderstände im geplanten Korridor einzureichen.

Dazu zählen neben naturschutzfachlichen Aspekten u.a. auch Hinweise auf Wohnbebauungen, Siedlungsstrukturen, Straßen und Leitungen für Strom, Gas und Wasser. Nur wer seine Einwendung innerhalb der Beteiligungsfrist abgibt, hat die Möglichkeit an den abschließenden Erörterungsterminen im Herbst 2019 teilzunehmen.
 Hinweise zum Erstellen von Einwendungen
Einwendungen können elektronisch per Onlineformular (www.netzausbau.de/beteiligung3-c oder www.netzausbau.de/beteiligung4-c) eingegeben oder schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3, Abschnitt C und Vorhaben 4, Abschnitt C) gerichtet werden.

 

Weitere Informationen dazu gibt es auch unter www.netzausbau.de/kontakt.

Die schriftliche Einwendung muss eigenhändig unterschrieben sein.

Eine Eingangsbestätigung ist nicht vorgesehen.

 

Der Werra-Meißner-Kreis hat bei der Bundesnetzagentur bewirkt, dass als zusätzlicher Bürgerservice die Einsichtnahme der Akten nicht nur in Kassel, sondern auch vor Ort möglich wird. „Es ist für die betroffenen Menschen im Werra-Meißner-Kreis nicht zumutbar, zur Einsicht der Unterlagen nach Kassel fahren zu müssen“, so Dr. Wallmann.

 

Vom 8. April bis 7. Mai 2019 erfolgt daher die Auslegung der Akten beim Werra-Meißner-Kreis, Fachbereich Landwirtschaft, Honer Straße 49 in EschwegeOberhone, Raum 014, Montag bis Freitag von 9.30 – 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 – 17.00 Uhr.

Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefon: 05651-302-4801 möglich.