Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken in der Gemeindevertretung
Meldung aus Neu-EichenbergKommunalwahl am 06. März 2016
Ausscheiden und Nachrücken von Wahlbewerbern
Feststellung gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
Herr Jörg Klinge vom Wahlvorschlag 2 der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), hat sein Mandat als Gemeindevertreter niederlegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung, stelle ich sein Ausscheiden fest.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen rückt gemäß § 34 Abs. 1 KWG an seine Stelle.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Neu-Eichenberg nachrückt:
Wahlvorschlag 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
lfd. Nr. 6 |
Herr Torsten Sagert, Bergstraße 11 37249 Neu-Eichenberg |
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Neu-Eichenberg, Lange Straße 27, 37249 Neu-Eichenberg, OT Hebenshausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
37249 Neu-Eichenberg, 11. Juni 2019
Die Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Neu-Eichenberg
gez. Nadine Junghans
Gemeindewahlleiterin