SuedLink: Erörterungstermin am 13. und 14. August 2019
Meldung aus Neu-EichenbergSuedLink: Erörterungstermin am 13. und 14. August 2019
Der Erörterungstermin zur Bundesfachplanung findet am 13. und 14. August im Werra-Meißner-Kreis statt. Dies hat Erster Kreisbeigeordneter Dr. Rainer Wallmann auf Nachfrage von der Bundesnetzagentur erfahren. Zu dem nicht öffentlichen Termin werden die Träger öffentlicher Belange, anerkannte Verbände sowie Einzelpersonen eingeladen, die Stellungnahmen bzw. Einwendungen eingereicht haben. Zielsetzung des Erörterungstermins ist es, die fachlichen Aspekte zu diskutieren und Lösungen herbeizuführen. Auf dieser Basis wird die Bundesnetzagentur voraussichtlich Ende 2019 abschließend über den Verlauf des SuedLink-Korridors entscheiden.
Fristgerecht hat der Werra-Meißner-Kreis vergangene Woche seine Stellungnahme zum Erdkabelvorhaben SuedLink bei der Bundesnetzagentur eingereicht. In dem umfangreichen Dokument begründet die Kreisverwaltung anhand von 127 Einzelhinweisen mit detailliertem Anhang die ablehnende Haltung zu einer Trassenführung durch den Werra-Meißner-Kreis.
„Die detaillierte Analyse des Abwägungsprozesses hat deutlich gemacht, dass die naturräumliche Ausstattung und die spezielle geologische und hydrogeologische Situation im Werra-Meißner-Kreis nicht ausreichend berücksichtigt wurden“, meint Erster Kreisbeigeordneter Dr. Rainer Wallmann und ergänzt: „Darüber hinaus wird insbesondere durch die beauftragten Gutachten an verschiedenen Stellen nachgewiesen, dass vergleichbare Sachverhalte mit unterschiedlichem Maß bewertet wurden und damit in den Unterlagen zu § 8 NABEG eine Ungleichbehandlung zu Lasten der Alternative 1 (westlicher Vergleichskorridor) erfolgte. In Konsequenz daraus werden die Beeinträchtigung des Naturraumes, der technische Aufwand und damit auch die zu erwartenden Kosten bei einer Trassenführung durch den Werra-Meißner-Kreis erheblich höher liegen, als bisher von den Vorhabenträgern angenommen“.
Für Landrat Stefan Reuß liegt die Verantwortung jetzt bei der Bundesnetzagentur: „Wir fordern eine vollständige Neubewertung des durchgeführten Korridorvergleichs unter Berücksichtigung aller von uns vorgetragenen Aspekte, insbesondere im Hinblick auf die naturschutzfachliche, topographische, geologische bzw. hydrogeologische Realisierbarkeit des Trassenkorridors. Diese Neubewertung muss faktenbasiert, nachvollziehbar und transparent sein“.
„Daher wäre auch ein Moratorium hilfreich, um noch einmal grundlegend über die Vorgehensweise der Energiewende unter den neuen Rahmenbedingungen nachzudenken“, so Landrat Stefan Reuß abschließend.