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Empfehlungen für das Einkaufsverhalten: Jetzt klug verhalten anstatt sinnlos Hamstern – Rücksicht ist das Gebot der Stunde

Meldung aus Neu-Eichenberg

Empfehlungen für das Einkaufsverhalten: Jetzt klug verhalten anstatt sinnlos Hamstern – Rücksicht ist das Gebot der Stunde

 

Landrat Stefan Reuß und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Rainer Wallmann bitten alle Bürgerinnen und Bürger darum, ihr Einkaufsverhalten der Lage angemessen zu gestalten. „Es macht keinen Sinn und ist kontraproduktiv, wenn nicht haushaltsübliche Mengen eingekauft werden. Hamsterkäufe sind, das zeigt die derzeitige Situation eindringlich, nicht sinnvoll, unnötig und unsolidarisch. Außerdem führen dichtgedrängte Schlangen vor Einkaufsmärkten oder an den Kassen zu unnötigen Ansteckungsgefahren“, sagt Landrat Stefan Reuß.

 

Entsprechend haben viele Geschäfte im Einzelhandel bereits reagiert und Wartebereiche an den Kassen mit Abstandshinweisen gekennzeichnet. Auch lassen sie nur noch eine geringe Anzahl an Kundinnen und Kunden zur gleichen Zeit in ihren Markt und schützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise hinter Plexiglasscheiben oder durch andere wirksamen Schutzmaßnahmen, wie Handschuhe. „Diese Maßnahmen sind zu begrüßen“, unterstreicht Dr. Wallmann.

 

Die Kreisverwaltung gibt weiterhin folgende Empfehlungen bezüglich des Einkaufverhaltens:

 

  • Abstand zwischen Personen einhalten: mindestens 1,5 Meter. Das gilt für den Innenraum von Märkten, genauso wie für Warteschlangen vor den Märkten. Dies gilt ebenfalls für die Mitarbeitenden.

 

  • Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich in einem Markt aufhalten, sollte der Verkaufsfläche in einem angemessenen Rahmen angepasst sein. Als Orientierung kann mit maximal einem Kunden je angefangenen 16 qm freier Verkaufsfläche gerechnet werden.

 

  • Waren sollten generell nur noch in haushaltsüblichen Mengen ausgegeben werden.

 

Weiterhin wird hier nochmals auf die gemeinsam von Bund und Ländern gefassten Beschlüsse zum Schutz der Bevölkerung verwiesen. Hier sind nochmal die wichtigsten Regelungen in Bezug auf das Dienstleistungsgewerbe zusammengefasst:

 

  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind geschlossen, weil hier körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

 

  • Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

 

  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

 

Auf Menschen mit Handicap Rücksicht nehmen und flexibel reagieren

 

Weiterhin bitten Landrat Reuß und Dr. Wallmann darum, dass das Personal der Supermärkte und auch andere Kunden im Umgang mit Kunden mit Handicap oder eingeschränkter Mobilität besondere Rücksicht nehmen.

 

So ist es beispielsweise für Blinde unter Umständen notwendig, dass zwei Personen mit einem Einkaufswagen einen Supermarkt betreten. Gleiches gilt beispielsweise auch für Menschen im Rollstuhl oder mit sonst eingeschränkter Mobilität.

 

Es macht keinen Sinn, solche Personen dazu zu zwingen zwei Einkaufswagen benutzen zu müssen.

 

„Wir danken allen, die in dieser schwierigen Situation die Versorgung sichern und bitten alle um ein rücksichtvolles und bedachtes Verhalten“, so Landrat Stefan Reuß und Dr. Wallmann abschließend.