Ab sofort: Corona-Soforthilfe beantragen
Meldung aus Neu-Eichenberg
Sehr geehrte Damen und Herren, die Hessische Landesregierung hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Sozialunternehmen, sowie Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. |
Wer ist antragsberechtigt? |
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Die Zuschussempfänger müssen Selbstständige, Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) sein. Der Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens bzw. Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson muss in Hessen sein. |
Was wird gefördert? |
Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss, der ausschließlich für Antragsteller gewährt wird, die unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind und diesen Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können. Die Zuschüsse werden zur Überwindung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Corona-Virus-Pandemie entstanden sind. Liquiditätsengpässe, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig. |
Wie wird gefördert? |
Die Förderung wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln gewährt. Die Soforthilfe ist als Festbetrag gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt: |
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--> Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen |
Wo muss der Antrag gestellt werden? |
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wird elektronisch durchgeführt. Die Anträge sind auf der Online-Plattform www.rpkshe.de/Coronahilfe zu stellen. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere in den ersten Tagen nach Freischaltung des Portals beim Auftreten einer sehr hohen Anzahl von zeitgleichen Seitenzugriffen, auch zu technischen Beeinträchtigungen kommen kann. |
Weitere Informationen: |
Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag Anleitung Dokumente-Scanner als App - für Corona-Soforthilfe-Antrag |
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Wirtschaftsförderungsgesellschaft Niederhoner Str. 54 |