22 bestätigte Covid-19 Virus-Infektionen im Werra-Meißner-Kreis
Meldung aus Neu-Eichenberg
Die derzeit im Kreis von der Erkrankung Betroffenen liegen in einem Altersbereich von 5 bis 80 Jahren. Die Kontaktpersonen der Betroffenen wurden bzw. werden ermittelt und unter Quarantäne gestellt.
Die Zahl der gesundeten Personen liegt bei drei.
Alle Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten haben 14-tägige Quarantäne einzuhalten
Die Kreisverwaltung weißt nochmals darauf hin, dass Urlaubs-Rückkehrer die in definierten Risikogebiet waren bzw. beim Durchfahren von Risikogebieten Kontakte hatten, nach der Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten haben.
Hintergrund ist die entsprechende Verordnung vom 13.03.2020 in der mittlerweile geänderten Fassung. Demnach ist für die betroffenen Personen eine 14-tägige Quarantäne auf Basis des Landesrechtes erforderlich. (1. Corona-Verordnung: §1(1) Für Personen, die sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten haben, wird eine Absonderung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes in der eigenen Häuslichkeit allgemein angeordnet.)
Eine zusätzliche Verfügung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich!
Als Risikogebiete sind derzeit definiert:
- Ägypten: ganzes Land
- Frankreich: Île-de-France und Region Grand Est (Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
- Iran: ganzes Land
- Italien: ganzes Land
- Österreich: ganzes Land
- Schweiz: Kantone Tessin, Waadt und Genf
- Spanien: Regionen Madrid, Navarra, La Rioja und Paìs Vasco
- Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
- USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey
- Deutschland: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)