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Infoblatt "Hygieneregeln für Gaststätten und Übernachtungsbetriebe" sowie für ähnliche Einrichtungen

Meldung aus Neu-Eichenberg

Beim Betrieb von Gaststätten, Cafes, Mensen, Kantinen, Hotels, Eisdielen, Eiscafés, Bars, Kneipen und Schankwirtschaften sowie anderen Gewerben sind die nachfolgenden Abstands- und Hygieneregeln bei der Bewirtung bzw. Beherbergung von Gästen sowie der Abholung und Lieferung von Speisen einzuhalten: 

  • Je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 m² darf nur maximal eine Kundin oder ein Kunde eingelassen werden; dies gilt für geschlossene Räume und im Außenbereich. 
  • Zwischen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eventuell eines weiteren Hausstandes, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. 
  • Bei Bewirtung sind von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erfassen und für einen Monat ab Beginn des Besuchs aufzubewahren.. 
  • Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte müssen eine MundNasen-Bedeckung tragen.
  • Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung, beispielsweise Salz- und Zuckerstreuer, Pfeffermühlen, dürfen nicht bereitgestellt werden. 
  • Flächen mit häufigen Handkontakt - z.B. Türgriffe - sind regelmäßig zu reinigen, mindestens jedoch arbeitstäglich. Wischreinigung mit Wasser und einem fettlösenden Reinigungsmittel ist ausreichend, d. h. Desinfektion solcher Oberflächen ist keine erforderliche Zusatzmaßnahme. 
  • Alle Räumlichkeiten mit Fenstern sind mehrmals täglich zu lüften (Stoßlüftung über 10-15 Minuten). 
  • Die Maßnahmen der Alltagshygiene (Händehygiene, Husten- / Niesetikette) sind einzuhalten. Händeschütteln ist zu unterlassen. 
  • Die einzuhaltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen sind gut sichtbar auszuhängen (Plakate/Flyer/etc. können über folgenden Link heruntergeladen werden: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). 
  • Wartende Kunden vor der Einrichtung sind zu veranlassen, einen angemessenen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten.