Beherberungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhötem Infektionsrisiko
Meldung aus Neu-EichenbergGebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und Beherbergungsverbot
Beherbergungsverbot
Übernachtungsbetriebe dürfen ab Samstag, 27. Juni, keine Reisenden aufnehmen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. Als Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko gelten Regionen, in denen in einer Zeitspanne von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind.
Ausnahmen:
Nicht betroffen von dieser Regelung sind Personen, die einen ärztlich attestierten negativen Corona-Test vorlegen können. Dieser darf nicht älter als zwei Tage sein. Ausnahmen gibt es auch für Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist oder die einen sonstigen triftigen Grund haben. Hierzu zählt beispielsweise der Besuch eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners.
Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und Beherbergungsverbot
International: Informationen des RKI
In Deutschland: Informationen des RKI
- Kreis Gütersloh (Stand 26.06.2020 10 Uhr)
Die Hessische Landesregierung beschließt Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko.
Die Presseinformation vom 26.06.2020 finden Sie im Download.