Auflagen zur Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser
Meldung aus Neu-EichenbergLiebe Bürgerinnen und Bürger,
eine Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser ist ab 13. Mai 2020 unter strengen Regeln wieder möglich.
- Pro 5 m² Grundfläche darf nur eine Person eingelassen werden.
DGH Eichenberg Dorf = 28 Personen
Gemeinschaftsraum Eichenberg Bahnhof= 17 Personen
Haus des Sports Hebenshausen (Raum oben) = 28 Personen
DGH Hermannrode Raum OG = 5 Personen
DGH Hermannrode Raum EG = 12 Personen
DGH Marzhausen= 10 Personen
Die Hinweise/Auflagen zur Nutzung der jeweiligen Dorfgemeinschaftshäusern finden Sie im Download.
Der Bürgertreff in Hebenshausen steht weiter ausschließlich der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Eine Nutzung durch Vereine und Verbände ist im Bürgertreff noch nicht möglich.