Straßenreinigungspflicht
Meldung aus Neu-EichenbergGefährliches Laub auf Straßen und Gehwegen
Die Blätter der Bäume sind bunt gefärbt – der Herbst hat längst Einzug gehalten, mit all seinen schönen Seiten, er birgt aber auch Gefahren, insbesondere für den Fußgänger- und Radverkehr.
Das Herbstlaub bildet, gerade wenn es nass ist, eine rutschige Schicht. Daher sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Haus nicht nur im Winter von Schnee und Eis, sondern auch sonst von Verunreinigungen durch Laub und Früchte (zum Beispiel Kastanien, Haselnüsse etc.) zu befreien und diese in den dafür vorgesehenen Behältnissen (grüne Tonne) oder auf dem eigenen Komposthaufen zu entsorgen.
Wer das Laub nicht auf dem eigenen Grundstück entsorgen möchte oder nicht die Möglichkeit dazu hat kann das Laub zur Kompostanlage Witzenhausen
Am Burgberg 1, 37217 Witzenhausen (STT Ermschwerd) bringen.
Tel.: 05542-71320
Öffnungszeiten:
Montag 07:30-16:00 Uhr
Dienstag 07:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:00-18:00 Uhr
Donnerstag 07:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-16:00 Uhr
Samstag 08:00-12:00 Uhr (jeden 2.und 4. Samstag im Monat von März bis November)
Aufgrund der Einschränkungen durch das Coronavirus können die Öffnungszeiten und Dienstleistungen in der nächsten Zeit variieren. Bitte fragen Sie beim Unternehmen nach.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Neu-Eichenberg sind die Eigentümer/innen das ganze Jahr verpflichtet einmal wöchentlich die Straße, Bürgersteig und die Gosse zu reinigen. Oft wird das Laub/der Dreck leider einfach vom Fußweg in die Gosse gefegt. Das ist nicht nur verboten, sondern es führt auch zu Verstopfungen in den Wassereinläufen. Diese müssen dann mit hohem Aufwand auf Kosten der Allgemeinheit gereinigt werden, damit das Regenwasser wieder ungehindert abfließen kann. Die Gemeinde Neu-Eichenberg macht daher darauf aufmerksam, dass gerade im Herbst die Häufigkeit der Reinigung den jahreszeitenbedingten Gegebenheiten angepasst werden muss.
Selbstverständlich haben die Mitarbeiter des Bauhofs in Sachen „Laubbeseitigung“ selbst alle Hände voll zu tun: Dass das nicht an allen Stellen der Gemeinde gleichzeitig möglich ist, versteht sich von selbst.
Die Straßenreinigungssatzung und -verordnung kann auf unserer Internetseite unter:
http://www.neu-eichenberg.de/rechtsgrundlagen/1/19587/satzung-über-die-straßenreinigung.html eingesehen werden.
Einen Container für Kastanienlaub gibt es aufgrund eines Beschlusses des Zweckverbandes Abfallwirtschaft auch in diesem Jahr nicht auf dem Bauhof.