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Kreisausschuss beschließt Umsetzung des Förderprogramms DigitalPakt Schule bzw. Digitale Schule Hessen

Meldung aus Neu-Eichenberg

„Mit 6,17 Millionen € haben wir nunmehr alle uns zur Verfügung stehenden Fördermittel abgerufen und das Förderprogramm Digital-Pakt Schule ausgereizt. Damit sind wir voll auf Kurs, um unsere Schulen in Werra-Meißner-Kreis für die Herausforderungen der Digitalisierung fit zu machen. Die Schülerinnen und Schüler, sowie alle Lehrkräfte werden mit mobilen Endgeräten ausgestattet“, so Landrat Stefan Reuß

 

Digitale Systeme und Werkzeuge durchdringen zunehmend die Gesellschaft. Vor allem die Arbeitswelt verändert sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Digitale Kompetenzen sind deshalb von entscheidender Bedeutung für jeden Einzelnen, um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll nutzen zu können und um gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Gleichzeitig soll die Digitalisierung zur bestmöglichen individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler und zur Entfaltung ihrer Talente und Begabungen beitragen.

 

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, haben die Bundesministerin für Bildung und Forschung und die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder mit der am 16. Mai 2019 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 die Grundlage für das Förderprogramm DigitalPakt Schule getroffen.

 

Das Land Hessen hat diesen Förderrahmen mit dem Programm Digitale Schule Hessen um eigene Komponenten erweitert und mit dem Beschluss des Hessischen Digitalpakt-Schule-Gesetz und dem Erlass der Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung des Förderprogramms geschaffen.

 

„Im Rahmen des DigitalPakts Schule werden Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur wie Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen gefördert. Die Möglichkeiten der Digitalisierung können von den Schulen effektiv für die Bildungs- und Erziehungsarbeit genutzt werden, wenn die Voraussetzungen für eine funktionssichere und leistungsfähige digitale Infrastruktur erfüllt werden. Zum Ausbau einer solchen digitalen Infrastruktur gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen. Dem Werra-Meißner-Kreis stehen aus diesen Mitteln 6.178.420 € zur Verfügung“, erläutert Landrat Stefan Reuß.

 

Um die schulische IT-Infrastruktur des Werra-Meißner-Kreises weiterzuentwickeln, sollen im Rahmen des DigitalPakt Schule und nach der bereits erfolgten Abstimmung mit der jeweiligen Schule, dem Medienzentrum und dem Staatlichen Schulamt die folgenden fünf Maßnahmen zusätzlich zu den bereits laufenden Maßnahmen beantragt werden:

 

  • Verbesserung der digitalen Vernetzung durch Verlegung von Glasfaserkabeln, um Schulen, die sich auf einem Campusgelände befinden, über einen Internetzugang anzuschließen.

Diese Maßnahme betrifft die Rhenanus Schule und die Grundschule am Brunnen vor dem Tore, die Beruflichen Schulen Witzenhausen und die Johannisbergschule sowie die Kleeblattschule und die Paul-Moor-Schule.

 

  • Neuanschaffung oder Austausch von 54 Multi-Touch-Boards, 1 Fernseher und 18 Dokumentenkameras für die Beruflichen Schulen Witzenhausen.

 

  • Austausch von insgesamt 1851 vorhandenen PCs in allen 36 in der Trägerschaft des Werra-Meißner-Kreises befindlichen Schulen inklusive PC-Zubehör (Bildschirme, Tastaturen, Mäuse, Web-Cams und Kopfhörer).

 

  • Anschaffung von 66 Druckern für die PC-Räume und den fachspezifischen Unterricht sowie Anschaffung von digitalem Messequipement und TOM Activity-Boards für den fachspezifischen Unterricht in allen Schulen in der Trägerschaft des Werra-Meißner-Kreises

 

  • Beschaffung pro Schule von 16 mobilen Endgeräten in Form von Tablets oder Notebooks inkl. Zubehör für alle Schulen in der Trägerschaft des Werra-Meißner-Kreises.

 

  • Erneuerung von Server-Hardware inklusive Zubehör in alle Schulen in der Trägerschaft des Werra-Meißner-Kreises, um den Endnutzern den Zugriff auf den Dienst eines Servers jederzeit und ohne Überlastung ermöglichen zu können.

 

Die insgesamt beantragten Maßnahmen umfassen einen Förderanteil in Höhe von 6.178.420 € inklusive den hier zuvor genannten 5 neuen Förderanträgen und der Erweiterung des Investitionsvolumens.