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Jäger werden entlastet: Kreisausschuss schlägt Kreistag erneuten Verzicht auf Gebühr für Trichinenuntersuchungen vor

Meldung aus Neu-Eichenberg

Aufgrund seiner Frischfleisch-Kostensatzung erhebt der Werra-Meißner-Kreis für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Trichinenuntersuchung u. a. auch bei Wildschweinen Gebühren.

 

Die Jägerschaft ist Anfang 2018 an den Kreis herangetreten und hat darum gebeten, den Jägerinnen und Jägern die Gebühren für Trichinenproben bei Wildschweinen zeitlich begrenzt zu erlassen, solange die Problematik des Preisverfalls für Wildbret wegen der „Afrikanischen Schweinepest“ besteht. Zunächst wurde dem Antrag mit Beschlüssen des Kreisausschusses vom 1. März 2018 und vom 18. Dezember 2018 zuletzt befristet bis 30. Juni 2019 entsprochen. Danach hat der Kreistag in seiner Sitzung am 20. Mai 2019 die Aussetzung bis 31. Dezember 2021 verlängert.

 

Die Gefährdungslage durch die „Afrikanische Schweinepest“ besteht unverändert. Zwischenzeitlich sind zahlreiche Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen aufgetreten. Die Gefahr der Ansteckung mit der „Afrikanischen Schweinepest“ in weiteren Regionen ist nach wie vor präsent. Auch die Absatzproblematik besteht unverändert fort. Darüber hinaus gilt eine intensive Bejagung der Wildschweine auch als Vorbeugemaßnahme gegen die „Afrikanische Schweinepest“.

 

Der Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises hat daher in seiner Sitzung am 10.11.2021 beschlossen, dem Kreistag für die Sitzung am 13.12.2021 eine weitere Aussetzung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen bis zum 31. Dezember 2023 zu empfehlen.