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Ab 1. Januar 2022 Bauanträge nur noch digital

Meldung aus Neu-Eichenberg

Die Bauaufsichtsbehörde des Werra-Meißner-Kreises informiert darüber, dass ab 1. Januar 2022 Bauanträge, Bauvoranfragen, Abweichungsanträge und Anträge zur Teilung von Grundstücken nur noch digital eingereicht werden können. Anträge in Papierform werden unbearbeitet zurückgegeben.

 

Bereits seit 2010 bietet der Werra-Meißner-Kreis im Bereich Bauen das digitale Baugenehmigungsverfahren an. Das Verfahren wurde Ende 2019 durch einen Online-Formularassistent ergänzt. Seit dem ist es möglich, Anträge zu jeder Zeit ortsunabhängig online einzureichen.

 

„Der Werra-Meißner-Kreis setzt damit einen wichtigen Schritt zur digitalisierten Verwaltung um und nimmt in diesem Bereich - gemeinsam mit der Stadt Oberursel und dem Landkreis Offenbach - eine Vorreiterrolle in Hessen ein“, freut sich Baudezernent Dr. Rainer Wallmann.

 

Die Antragstellung erfolgt über die Homepage des Werra-Meißner-Kreises www.werra-meissner-kreis.de. Über den Wegweiser „Fachbereiche/Einrichtungen“ gelangt man zum „Fachbereich 7 Bauen, Umwelt und Gebäudemanagement“. Gleich auf der ersten Seiten befindet sich der Button zur Antragstellung.

 

Die Antragstellung erfolgt Assistent gesteuert. Nach dem Anklicken des Buttons findet man:

 

  • eine kurze Beschreibung zur Nutzung des digitalen Verfahrens,
  • mehrere Links zu den jeweiligen Anträgen,
  • einen Link zum Aufruf der Handbücher für das digitale Verfahren zum Nachlesen,
  • einen Link zum Aufruf des statistischen Erhebungsbogens
  • einen Link zur den eingeführten bauaufsichtlichen Vordrucken

 

Die digitale Beantragung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist ebenfalls möglich. Diese Anträge können allerdings auch noch in Papierform eingereicht werden.