Werra-Meißner-Kreis startet Online-Antrag für den Unterhaltsvorschuss
Meldung aus Neu-EichenbergAlleinerziehende aus dem Werra-Meißner-Kreis, die einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz besitzen, können diesen ab sofort elektronisch bei der Kreisverwaltung geltend machen. Die Antragsdaten werden dabei von einem geführten Antragsassistenten erhoben, mit dem die Eingabe von fehlerhaften Informationen vermieden wird. Für die Antragstellung erforderliche Dokumente und Nachweise können ebenfalls direkt hochgeladen werden.
Der Online-Antrag wurde als Gemeinschaftsprojekt Hessischer Jugendämter entwickelt und wird zukünftig eine effizientere und somit schnellere Antragsbearbeitung ermöglichen. Landrätin Nicole Rathgeber freut sich, dass sich für Bürgerinnen und Bürger im Werra-Meißner-Kreis ein weiterer kundenfreundlicher Weg zur Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen öffnet.
„Durch den Einsatz von Online-Anträgen wollen wir die Erreichbarkeit der Verwaltung auch außerhalb der klassischen Öffnungszeiten verbessern und können damit den Wunsch vieler Familien auf eine unkomplizierte Antragstellung erfüllen. Alleinerziehende sollen mehr Zeit für ihre Kinder haben und können somit die Anträge bequem von zuhause stellen“, so Rathgeber.
Weitere Online-Dienste befinden sich bereits in Vorbereitung und werden in den kommenden Monaten folgen.
Interessenten finden alle Informationen zur Antragstellung auf der Webseite des Werra-Meißner-Kreises unter https://www.werra-meissner-kreis.de/unterhaltsvorschuss .
Stichwort Unterhaltsvorschuss
Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) stellt eine finanzielle Hilfe für alleinerziehende Elternteile dar, welche ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend sind. Kinder haben grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, sofern nicht oder nicht ausreichend Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil gezahlt wird. Die Hilfegewährung ist jedoch für die dritte Lebensaltersstufe (12- bis 17-jährige) an zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen geknüpft (Anrechnung von Einkommen, Erträgen aus Kapitalvermögen etc.).
Weitere Informationen zum Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen erhalten Sie beim Fachdienst 4.2. – Unterhaltsangelegenheiten und andere Aufgaben – unter Telefonnummer 05651/302-1421.