1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 - Offenlegung gem. § 3 Abs 2 BauGB
Meldung aus Neu-EichenbergDie 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 liegt gem. § 3 Abs 2 BauGB vom 19.12.2018 bis zum 25.01.2019 zur Einsicht in der Gemeindeverwaltung, während der allgemeinen Öffnungszeiten, aus.
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf Stellungnahmen mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 kann in den unten stehenden Dateien, sowie über den Link
http://www.neu-eichenberg.de/bekanntmachungen/index.php
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf Stellungnahmen mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden