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Ruhezeiten in der Gemeinde Neu-Eichenberg

Meldung aus Neu-Eichenberg

Die Gemeindevertretung hat am 22.11.2010 die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Neu-Eichenberg beschlossen.

In § 8 ist der Schutz der Mittags-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe geregelt:

(1) In der Zeit von 13:00 bis 15.00 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere beeinträchtigt werden.

 (2) Das Verbot des Abs. 1 gilt in Wohnhäusern, in deren unmittelbarer Nähe, in Wohngebieten und deren unmittelbarer Nähe. Ausgenommen von dem Verbot sind Leistungen, die in Ausübung eines zugelassenen Gewerbes erbracht werden.

 (3) Auch der Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten im Freien, ist in der Zeit von 13:00 bis 15:00Uhr sowie von 20:00 bis 8:00Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet.

 (4) Die Bestimmungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) in der jeweils gültigen Fassung, bleiben von dieser Regelung unberührt.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.