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Offenlegung des Bebauungplans Nr. 17 "Sondergebiet Photovoltaik"

Meldung aus Neu-Eichenberg

Bauleitplanung der Gemeinde Neu-Eichenberg

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.d.F. in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I vom 10.11.2017, S. 3634) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Eichenberg am 24.06.2019 folgenden Beschluss gefasst.

Offenlegung

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Sondergebiet Photovoltaik Am Bahnhof“ der Gemeinde Neu-Eichenberg zur Schaffung von Flächen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Neu-Eichenberg Bahnhof wird inkl. Begründung und Umweltbericht sowie den vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Belangen gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

10.07.2019 bis einschließlich 09.08.2019

in der Gemeindeverwaltung Neu-Eichenberg, Lange Straße 27, 37249 Neu-Eichenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, offengelegt. Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf Stellungnahmen mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:

  • Begründung mit Umweltbericht: Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden- und Wasserhaushalt, Klima und Luft, Arten und Biotope, Landschaftsbild und Erholungswert, Kulturgüter und sonstige Sachgüter.
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, Kompensationsmaßnahmen
      • Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten Sachverhalten abgegeben:

Grundwasserschutz, Altlasten und Bodenschutz, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Artenschutz, Kompensation der Eingriffe, Ansaaten, Schutz benachbarter Gehölze, Artenzusammensetzung, Unterhaltung der Module.

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

Die Inhalte der Planungen können auch über die Homepage der Gemeinde Neu-Eichenberg unter http://www.neu-eichenberg.de/bekanntmachungen/index.php eingesehen und heruntergeladen werden.

Wir weisen darauf hin, dass gem. § 4 b BauGB die Verfahren der Beteiligung mit Unterstützung des Ingenieurbüros Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt werden.

 

Neu-Eichenberg, den 01. Juli 2019

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Neu-Eichenberg

gez. Wilhelm

Bürgermeister