Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser nur unter Einhaltung der 3G-Regel
Meldung aus Neu-EichenbergLiebe Bürgerinnen und Bürger von Neu-Eichenberg,
aufgrund der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ist eine Nutzung der öffentlichen Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser / Bürgertreff / Haus des Sports) nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich; Ausnahmen für Kinder ergeben sich aus der Anlage zur aktuellen Verordnung.
Der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin der gegenüber der Gemeinde Neu-Eichenberg die öffentliche Einrichtung anmietet, hat dafür Sorge zu tragen, dass die 3G-Regelung auch umgesetzt wird.
Bei Getesteten gilt, dass ein Testergebnis einer öffentlichen Teststelle nicht älter als 24 Stunden alt sein darf; ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Im Übrigen wird auf die Notwendigkeit der Kontaktdatenerfassung und ein erforderliches Hygienekonzept verwiesen.
Diese Regelung gilt ab dem 11.11.2021 und bis auf Weiteres.
Jens Wilhelm
Der Bürgermeister