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Betreten der Gemeindeverwaltung Neu-Eichenberg nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich

Meldung aus Neu-Eichenberg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

in Anlehnung an die Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 24.11.2021 ist der Bürgerservice der Gemeindeverwaltung Neu-Eichenberg für Sie auch nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich.

 

Dies bedeutet für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, dass Sie ab sofort verpflichtet sind einen Negativnachweis im Sinne von § 3 der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 in Verbindung mit § 2 Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 vorzulegen.

 

Als Nachweis gelten:

1.

Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der SchAusnahmV (letzten erforderlichen Impfung
mindestens 14 Tage vergangen).

2.

Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der SchAusnahmV (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate alt).

3.

Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 der SchAusnahmV, der die aus der Anlage 1 CoSchuV ersichtlichen Daten enthält (maximal 24 Stunden zurück liegender Schnelltest einer Teststation / eines Testzentrums).

4.

(PCR-)Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik).

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine reine Sichtprüfung der Zertifikate nicht ausreichen ist. Wir werden die Zertifikate mit einer CovPassCheck-App kontrollieren. 

 

Bitte halten Sie Ihr Zertifikat und Ihr Ausweisdokument entsprechend zur Hand. 

 

Ihr Bürgermeister Jens Wilhelm